Cohu’s Allgemeine Verunsicherung

Spätestens seit der Fernseh-Doku über den sympathischen Bernd Stromberg, einem Schadensregulierer der Kapitol-Versicherung ("So .. wenn dir das Private unterm Arsch weg bröselt, wie son morscher Keks .. was haste denn da noch?? Da bleiben ja nur die Kollegen und wir sind ja hier praktisch sind wir hier ja eine große Familie.. ich bin der Vater, Erika ist die Tante, du bist die Tochter, sagen wir mal erste Ehe, adoptiert, dann können wir beide nämlich .. wär trotzdem kein Inzest.. nur rein platonisch natürlich.. Knick, Knack!"), jedenfalls sind Versicherungen jetzt ja ein richtig spannendes Thema. Cohu springt sozusagen auf den fahrenden Zug auf und präsentiert Euch zwei brandheiße Versicherungsthemen:
Als erstes hier mal eine Geschäftsidee aus Indien, die man in Anbetracht der Seltenheit von Fahrscheinkontrollen und angesichts der horrenden Ticketpreise auch mal im MVV-Gebiet anbieten könnte, nämlich die "Schwarzfahrer-Versicherung", die in Bombay gerne anstelle von Billets gekauft wird:

"No one actually buys a ticket, but you can buy ‘ticket insurance’ from private entrepreneurs who work at the entrance of the station.  The ‘ticket insurance’ is about half the price of a regular rail ticket.  It gives you a guarantee that, in the extraordinary event that you are booked by a railways inspector for taking a free ride, your fine will be paid.  A relative was once booked and the ticket insurer paid the fine exactly as promised." (Sydney Morning Herald, via Marginal Revolution)

Ich befürchte aber fast, dass jemand, der ein solches Geschäft in einem Münchner U-Bahnhof aufziehen würde, sich von den Herren in Grün noch schneller vorgeknöpft würde als ein Rastaman mit seltsam riechender Zigarette oder ein auf der Leo in die falsche Richtung fahrender Radler, und das will was heißen. Der Vertrag wäre sittenwidrig und die Versicherungssumme damit nicht einklagbar, oder was sagen die zahlreichen Juristen unter meinen Lesern dazu? Selbst wenn: Sittenwidrigkeit des zugrundeliegenden Vertrags muss, wie wir aus anderen Bereichen (außerhalb des Sperrbezirks) wissen, ja noch lange nicht der Todesstoß für ein Gewerbe sein.
Aber nun zu ernsteren Problemen, die durch Unter-Versicherung entstehen könnten:

"Nach dem Atomgesetz sind Schäden, die von deutschen Atomkraftwerken ausgehen, nur bis zur Höhe von 2,5 Milliarden Euro abgedeckt. Nur für einen Teil dieser Deckungsvorsorge müssen die Betreiber tatsächlich eine Haftpflichtversicherung nachweisen." (www.atomhaftpflicht.de)

Selbst eine Dyskalkulikerin wie Cohu kann sich an den, äh, mehreren Zehen des linken Fußes ausrechnen, dass die Schäden, die bei einem Atomunfall entstehen würden, ichsagjetzteinfachmal, um ein Vielfaches höher ausfallen könnten. Ich bin jetzt wirklich keine Atomkraftgegnerin, aber warum, in Gottes Namen, werden ausgerechnet Atomkraftwerksbetreiber von der Haftung befreit? Ist es wirklich so ‘ne gute Idee, für die Herren eine Anreizsituation zu schaffen, in der Sicherheitsmaßnahmen in Atomkraftwerken sich finanziell einfach nur bis zu nem gewissen Punkt lohnen? Da sich andere auch diese Frage stellen, gibt es eine Unterschriftenaktion für volle Haftpflicht, getragen u. A. vom Bund Naturschutz in Bayern und dem BUND  (auch online). Interessant finde ich diese Aktion insbesondere deshalb, weil sie m.E. nicht davon abhängt, dass man kategorisch oder ideologisch "gegen Atom" ist – es geht einfach um eine, wie der Ökonom so schön sagt, Internalisierung von Externalitäten, abstrakt gesehen um den Abbau einer monströsen Subvention für einen einzelnen Wirtschaftszweig, und sowas findet doch jeder gut. Also es sei denn, einer von Euch besitzt oder leitet ein Atomkraftwerk. In dem Fall würde ich verstehen, dass er nicht unterschreibt; ihn aber dringend bitten, sich um die Sicherheit in seiner Anlage zu kümmern statt hier am hellichten Vormittag idiotische Blogs zu lesen!

(Bild: Wikimedia Commons)

2 Responses to “Cohu’s Allgemeine Verunsicherung”

  1. Unknown's avatar Dr.Sno* Says:

    Die volle Deckungssumme ist doch für die Katz, wenn der Betreiber jemanden findet, dem er Delikthaftung aufgrund mangelnder Sorgfalt anhängen kann. Da wär ich mal gespannt von wem die Internetaktivisten dann ihre Entschädigungen einfordern dürfen.

  2. Unknown's avatar cohu Says:

    "wenn der Betreiber jemanden findet, dem er Delikthaftung aufgrund mangelnder Sorgfalt anhängen kann"…Du meinst so eine Art Homer Simpson, der den falschen Knopf gedrückt haben soll? Hm, da wäre zunächst mal die Frage, ob man nach dem Super-GAU im Umkreis des AKW überhaupt noch jemanden/etwas findet, dem man irgendwas nachweisen kann…


Comments are closed.